Patientenverfügung

Am 1. Juni 2006 ist das neue Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten. Es regelt erstmalig, rechtlich eindeutig und transparent die Voraussetzungen für die Errichtung einer Patientenverfügung sowie deren Wirkung und mögliche Inhalte.

 

Eine Patientenverfügung kann im Vorhinein für solche Situationen errichtet werden, in denen man als Patient seinen Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mitteilen kann. Die Patientenverfügung ist eine wichtige Kommunikationsbrücke für Patienten und ihre Helfer, um als Patient sein Leben selbst zu bestimmen. Eine gut aufgebaute Patientenverfügung ermöglicht dem Patienten Vorsorge und Eigenverantwortung, seinen Helfern entscheidende Informationen über seinen Willen als Patient.

 

Die Erstellung einer Patientenverfügung ist eine kostenpflichtige Leistung.